THG-Quote für Privatpersonen nun steuerfrei

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Der Gesetzgeber hat im März 2022 auf Bund-Länder-Ebene entschieden, dass Privatpersonen Erlöse aus THG-Quotenprämien nicht versteuern müssen, wenn sie THG-Quoten verkaufen.

Damit ist die bisherige Gesetzgebung, dass Quotenerlöse gem. § 22 (3) EStG einer Freigrenze von 255 € unterliegen, hinfällig. 

Das macht den emobia Bestpreis für Privatpersonen noch attraktiver. 

Zusatzerlöse aus Freunde-Empfehlungsprogrammen unterliegen nach wie vor dem § 22 (3) EStG und sind ab einer Freigrenze von 255 € voll steuerpflichtig. 

 

Was ändert sich für Betriebe?

Für Gewerbetreibende und Selbständige ändert sich die Besteuerung nicht. Erlöse von THG-Quoten bleiben in voller Höhe Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. aus selbständiger Arbeit.

 

Bis Mitte Mai 2022 galten für Privatpersonen und Gewerbetreibende/Selbständige folgende Regelungen.