THG-Quote: Prämie für den E-Roller sichern – das musst du beachten!

Willst du wissen, ob dein E-Roller für die Auszahlung der „grünen Quote“ infrage kommt? Dann schau dir diesen Artikel an! 

Im Prinzip ja! Alle Fahrzeuge mit einem Hubraum von 50 cm³ oder mehr müssen berücksichtigt werden. Das gilt auch, wenn sie eine Zulassungsbescheinigung Teil I haben und reine Batterie-Elektroautos/-fahrräder sind (ohne Gas). Aber es gibt noch etwas Besonderes: Dafür muss jedoch ein spezieller Antrag gestellt werden. 

Hier zeigen wir dir, wie das geht!

Wenn eine Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegt, kann die Treibhausgasminderung auf die THG-Quote angerechnet werden.

Wenn eine Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegt, kann die Treibhausgasminderung auf die THG-Quote angerechnet werden.

Du kannst jetzt mit nur einem Dokument eine Treibhausgasminderungsquote für ein Elektrofahrzeug beantragen! Die Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ist nicht auf bestimmte Fahrzeugklassen beschränkt. Das bedeutet, dass die THG-Quote auch auf „Straßenfahrzeuge mit Elektroantrieb“ anrechenbar sind. 

Allerdings brauchst du hierfür zusätzlich eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne von § 7 Abs. 2 der 38. BImSchV. Aber keine Sorge: Wenn dein Fahrzeug diese Kriterien erfüllt, ist die Beantragung der THG-Quote ganz einfach.

Die folgenden Fahrzeugtypen sind anrechenbar:  

  • E-Roller
  • E-Motorräder
  • und ähnliche Leicht- bzw. Kleinfahrzeugen mit Elektroantrieb

Unter Leichtkrafträder fallen zweirädrige Landfahrzeuge, deren Hubraum im Bereich zwischen 50 und 125 ccm liegt (z.B. Motorräder).

THG-Quote Elektroroller: 50 ccm Roller sind ein Sonderfall!

Der 50-cm³ E-Roller ist ein Sonderfall. Im Prinzip braucht er keine offizielle Zulassungsbescheinigung I für den Betrieb.

Gleichzeitig ist dieser E-Roller aber zwar nicht von der THG-Quotenanrechnung ausgeschlossen. Es wird daher für die THG-Quotenanrechnung eine freiwillige Zulassung benötigt. Leider kann es in der Praxis eine Herausforderung sein, diese überhaupt zu bekommen! 

Der Grund dafür? Außer der THG-Quote gibt es bisher keine weiteren Anreize für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung für 50 ccm E-Roller existieren, was zu einer geringeren Nachfrage seitens der Bürgerinnen und Bürger führt.

Daher ist die Zulassung bedauerlicherweise keine gängige Praxis für die Behörden.

Nach § 3 (3) FZV können Fahrzeuge, die von der Zulassungspflicht befreit sind (z.B. 50 ccm E-Roller), auf Antrag zugelassen werden. 

Für eine solche freiwillige Zulassung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
  3. Betriebserlaubnis (CoC)
  4. Gegebenenfalls ein Gutachten nach § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr
  5. Kaufvertrag als Eigentumsnachweis

Fazit: Eine Anmeldung der THG-Prämie für den E-Roller lohnt sich!

Die Kosten belaufen sich einmalig auf 50 – 60 Euro für Zulassung und Kennzeichen, sofern kein Gutachten nötig ist, und der Versicherung mit 30 bis 80 Euro. Das ist lohnenswert, denn du bekommst du aktuell bis zu 400 Euro jährlich über die THG-Quote zurück!  

Am besten wendest du dich an deine zuständige örtliche Zulassungsbehörde, um das Verwaltungsverfahren für die Prüfung in Erfahrung zu bringen. Der Ort Deines Hauptwohnsitzes entscheidet, welche Zulassungsbehörde für Dich zuständig ist (gem. § 46 Abs. 2 FZV).

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