Kfz-Steuer Elektroauto 2022: Als E-Mobilist fährst du steuerfrei!

Ein Elektroauto bringt viele Vorteile mit sich. Es ist nachhaltig, schont die Umwelt, da es vollelektrisch betrieben ist und dadurch CO₂-Emissionen spart.

Diese moderne Art der Fortbewegung belohnen sogar viele Supermärkte und Baumärkte, auf deren Parkplätzen du dein E-Auto kostenlos laden können.

Darüber hinaus gibt es aber noch einen weiteren Vorteil in finanzieller Hinsicht: Elektroautos sind Kfz-Steuer befreit!

Hierfür hat der Gesetzgeber spezielle Regelungen erlassen, die im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) festgehalten sind.

Das macht den Kauf eines Elektroautos für dich umso attraktiver. Denn damit senkst du nicht nur deine CO₂-Emissionen, sondern auch deine steuerliche Abgabenlast!

Bei uns erfährst du alles Wissenswerte zu den rechtlichen Regelungen, den befreiten E-Autos und der Dauer der Befreiung.

Wichtig: Hybrid-Autos (d.h. Fahrzeuge, die sowohl einen Elektro- als auch einen klassischen Verbrennungsmotor haben) werden im Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht als Elektroautos angesehen.

Aufgrund dessen sind Hybrid-Autos nicht von der Kfz-Steuer befreit!

Elektroauto Kfz-Steuer: Die wichtigsten Details!

Um die Energiewende zu beschleunigen, möchte die Bundesregierung den Kauf von Elektroautos besonders attraktiv machen.

In deinem Klimaschutzprogramm 2030 wurde dafür unter anderem eine befristete Befreiung der Kfz-Steuer festgelegt.

Mit dieser Offensive sollen zukünftige E-Mobilisten steuerlich belohnt werden.

Das Ziel ist es aber auch, bis 2030 im Idealfall 10 Millionen Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen gebracht werden.

Alles, was du zum Thema Kfz-Steuer für Elektroautos wissen musst, erfährst du hier.

Die rechtliche Grundlage: Diese E-Autos sind Kfz-Steuer befreit!

Grundlegend für alle im Folgenden erklärten Regelungen ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).

In diesem werden ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge (d.h. Fahrzeuge, die batteriebetrieben und zu 100 % emissionsfrei sind) als Elektrofahrzeuge verstanden.

Hybrid-Fahrzeuge sind daher von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.

Ausschlaggebend für die Steuerbefreiung sowie anschließende Steuerbegünstigung sind v.a. zwei Paragrafen des KraftStG:

  • § 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
  • § 9 Steuersatz, Absatz 2

Wissenswert: Die Steuerbefreiung ist nicht Antrags-gebunden.

Das heißt, du musst keinen speziellen Antrag auf Steuerbefreiung stellen.

Die Steuerbefreiung startet automatisch bei Erstzulassung deines E-Autos!

elektroauto kfz steuer

Wie lange gilt die Steuerfreiheit und wie geht es danach weiter?

Nach § 3d KraftStG sind vollelektrische Fahrzeuge für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Der Zeitraum der Steuerbefreiung ist jedoch befristet bis zum 31.12.2030.

Ausschlaggebend für den Start der Steuerbefreiung ist dabei das Erstzulassungsdatum deines Elektrofahrzeugs.

Du profitierst von der Steuerbefreiung, wenn dein E-Auto zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.05.2025 erstmalig zugelassen wurde.

Aber wie genau funktioniert dieses Modell aktuell?

Zwei Beispiele:

  • Wenn dein Elektroauto Mitte 2018 zugelassen wurde, ist es bis Mitte 2028 Kfz-Steuer befreit, also die vollen 10 Jahre.
  • Wenn dein Elektroauto Mitte 2022 zugelassen wird, läuft die Kfz-Steuerbefreiung zum 31.12.2030 aus. Dies ist der längste gesetzlich mögliche Zeitraum. Du sparst also „nur“ 7,5 Jahre die Kfz-Steuer.

Deshalb gilt: Je schneller du auf ein Elektroauto umsteigst, desto länger sparst du Kfz-Steuern!

Hinweis: Falls der Halter des Fahrzeugs in dem steuerbefreiten Zeitraum wechselt, beeinflusst dies nicht die Laufzeit der Steuerbefreiung. Der neue Halter profitiert also nur noch den verbleibenden Zeitraum lang, der dem vorherigen Halter noch verblieben wäre.

Beispiel:

  • Die Erstzulassung deines Elektroautos war am 01.06.2015.
  • Am 01.06.2022 verkaufst du es. Du bist also bereits 7 Jahre lang in den Genuss der Kfz-Steuerbefreiung gekommen.
  • Dem neuen Halter verbleiben somit noch 3 Jahre bis zum 30.05.2025. Danach ist der maximale Zeitraum der Steuerbefreiung von 10 Jahren erreicht.

Wichtig!

Aber auch nach Ablauf deiner Steuerbefreiung (nach max. 10 Jahren oder spätestens Ende 2030) sparst du weiterhin.

Denn nach diesem Zeitraum gilt § 9 Abs. 2 KraftStG.

Das bedeutet, dass sich deine zu zahlende Kfz-Steuer um 50 % ermäßigt!

Die Anschaffung eines Elektroautos lohnt sich steuerlich also in jedem Fall.

kfz steuer elektroauto berechnen

Kfz-Steuer Elektroauto berechnen

Aber wie berechnet sich deine zu erwartende Steuerlast denn jetzt genau?

Dafür gibt es eine sehr einfache Formel.

Diese ist so einfach, da für die Berechnung der Kfz-Steuer für Elektroautos lediglich ein Kriterium relevant ist: das zulässige Gesamtgewicht (zGG) deines Fahrzeugs.

Hierbei zahlst du für dein E-Auto einen festen Betrag pro Jahr.

Dieser steigt pro 200 kg zGG.

Dabei gibt es 3 gestaffelte Sätze für Elektroautos:

zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Elektroautos Betrag pro 200 kg
bis 2000 kg 5,625 Euro
2001 bis 3001 kg 6,01 Euro
ab 3000 kg 6,39 Euro

Um die anfallende Kfz-Steuer für dein Elektroauto zu berechnen, nutze folgende Formel:

– Ermittle das zulässige Gesamtgewicht (zGG) deines Fahrzeugs.
– Teile das zGG durch 200 kg.
– Das Ergebnis multiplizierst du mit dem Satz, der für dein Elektroauto zutrifft (siehe Tabelle oben).
– Nun erhältst du den Betrag, den du im Jahr an Kfz-Steuern zahlen müssen.

Wichtig: Der letzte Betrag wird immer auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.

Das ist Ihnen zu kompliziert?

Keine Sorge, wir geben dir drei Beispiele!

Beispiel 1:

  • Dein E-Auto wiegt 1750 kg. Für dich ist somit der 1. Satz relevant.
  • 1750 kg / 200 kg = 8,75
  • 8,75 ∗ 5,625 Euro pro 200 kg (1. Satz) = 49,21 Euro
  • Auf den nächsten vollen Euro aufgerundet sind das 50 Euro Kfz-Steuer pro Jahr.

Beispiel 2:

  • Dein E-Auto wiegt 2500 kg. Damit ist für dich Satz 2 interessant.
  • 2500 kg / 200 kg = 12,5
  • 12,5 ∗ 6,01 Euro pro 200 kg (2. Satz) = 75,12 Euro
  • Aufgerundet erwartet dich somit eine Kfz-Steuer von 76 Euro pro Jahr.

Beispiel 3:

  • Dein E-Auto wiegt 3250 kg. Damit fällt es unter den 3. Satz.
  • 3250 kg / 200 kg = 16,25
  • 16,25 ∗ 6,39 Euro pro 200 kg (3. Satz) = 103,83 €
  • Entsprechend aufgerundet kannst du mit einer Kfz-Steuer in Höhe von 104 Euro pro Jahr rechnen.

Hast du noch Fragen zur Begünstigung deines Elektroautos oder der Berechnung der Kfz-Steuer?

Wir bemühen uns, dir in den Kommentaren weiterzuhelfen!

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