Geldwerter Vorteil Elektroauto: Alle steuerlichen Vergünstigungen für vollelektrische und Hybrid-Dienstwagen!
Ein Dienstwagen bringt viele Vorteile mit sich. Der wohl größte ist die Begünstigung bei der Versteuerung Ihrer privaten Nutzung. Hier gilt die bei vielen Autofahrern bekannte 1-%-Regelung.
Noch günstiger ist allerdings ein Elektro-Dienstwagen.
Denn bei diesen halbiert oder viertelt die Regierung die Steuern sogar.
Mit einem vollelektrischen Dienstwagen kommen Sie in den Genuss der profitabelsten 0,25-%-Regelung.
Aber auch mit einem Hybrid-Dienstwagen sparen Sie kräftig mit der 0,5-%-Regelung.
Hierbei interessant ist der geldwerte Vorteil, den Ihnen diese E-Autos bieten. Denn dieser Betrag gibt an, wie viel Steuerlast auf sie zukommt.
Aber was ist ein geldwerter Vorteil eigentlich und wie genau funktionieren all diese steuerlichen Regelungen?
Das erfahren Sie in unserer leicht verständlichen Übersicht zu allen steuerlichen Vorteilen eines dienstlichen Elektroautos.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein geldwerter Vorteil?
- Geldwerter Vorteil E-Auto: So funktioniert die 0,5-%- und 0,25-%-Dienstwagenregelung bei Elektroautos!
- Geldwerter Vorteil berechnen bei Elektrodienstwagen
- Dienstwagenversteuerung bei Elektroautos: Zusätzliche steuerliche Vorteile!
- Fazit: Nutzen Sie die steuerlichen Vergünstigungen für Ihren Elektrodienstwagen!
1. Was ist ein geldwerter Vorteil?
Ein geldwerter Vorteil ist eine Leistung des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt erhält. Dabei kann es sich um eine Sachleistung, eine Dienstleistung oder einen sonstigen immateriellen Service handeln.
Ein geldwerter Vorteil ist beispielsweise:
- Dienstwagen
- Home-Office-Austattung zur privaten Nutzung
- Mitarbeiterrabatte
- kostenloses Essen in der Firmenkantine
Der geldwerte Vorteil ist dabei der Betrag, der den Arbeitnehmer diese Leistung kosten würde, wenn der Arbeitnehmer sie nicht zahlen würde.
Bei einem kostenlosen Essen in der Kantine wäre der geldwerte Vorteil somit die Kosten des Essens.
Ein derartiger Bezug von (Sach-)Leistungen gilt laut § 8 Einkommenssteuergesetz (EStG) als Einnahme.
Diese Einnahme ist ein Teil des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommens.
Grundregeln bei geldwerten Vorteilen sind:
- Sachbezüge von monatlich bis zu 44 € sind steuerfrei.
- Mitarbeiterrabatte sind bis maximal 1080 € pro Jahr steuerfrei.
- Bei Dienstwagen ist die 1-%-Regelung oder das Fahrtenbuch relevant.
2. Geldwerter Vorteil E-Auto: So funktioniert die 0,5-%- und 0,25-%-Dienstwagenregelung bei Elektroautos!
Bei elektrischen Dienstwagen sparen Sie aber noch deutlich mehr!
Laut Gesetz wird bei steuerlichen Begünstigungen immer an demselben Punkt angesetzt: dem Bruttolistenpreis Ihres Elektroautos.
Bei der Besteuerung Ihres elektrischen Dienstwagens zur Privatnutzung genießen Sie spezielle Vorteile.
Denn statt der 1-%-Regelung gibt es für E-Autos die 0,5-%-Regelung bzw. sogar 0,25-%-Regelung.
Bevor wir aber zu den Vergünstigungen kommen: Was ist diese besagte 1-%-Regelung eigentlich?
Ausgangspunkt ist die Berechnung der Einkommenssteuer. Bei dieser wird 1 % des Bruttolistenpreises Ihres Firmenwagens zu Ihrem monatlichen Gehalt (fiktiv) addiert.
Dieser zusätzliche Betrag ist der sogenannte geldwerte Vorteil. Dieser erhöht in der Folge Ihr Bruttogehalt und somit auch Ihr versteuerbares Einkommen. Eventuell kann sich durch ihn sogar Ihr Steuersatz ändern.
Aber welche Regelung kommt für Ihr Auto in Betracht?
In dieser Übersicht erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen der 0,5-%- und 0,25-%-Regelung.
0,5-%-Regelung | 0,25-%-Regelung |
---|---|
oder
Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 2 und S. 3 Nr. 2 EStG. |
Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 und S. 3 Nr. 3 EStG. |
Das bedeutet für Sie: Durch diese Regelungen sinkt der geldwerte Vorteil, den Sie durch die private Nutzung des dienstlichen Elektroautos erhalten.
Statt der üblichen 1 % wird der geldwerte Vorteil, abhängig von Ihrem Elektroauto, halbiert oder sogar geviertelt.
Das ist positiv für Sie: Durch den geldwerten Vorteil ergibt sich ein Aufschlag auf Ihr zu versteuerndes Bruttogehalt. Je geringer der Prozentsatz der Regelung ist, desto geringer fällt dieser Aufschlag aus.

3. Geldwerter Vorteil berechnen bei Elektrodienstwagen
Die Vorgehensweise zur Berechnung des geldwerten Vorteils ist glücklicherweise leichter als gedacht.
Eine Beispielrechnung:
- Der Bruttolistenpreis Ihres E-Autos beträgt 40.000 €.
- Der monatliche geldwerte Vorteil ist 0,25 % von 40.000 €.
- Der zu versteuernde geldwerte Vorteil liegt also bei 100 € im Monat bzw. 1.200 € im Jahr.
Wichtig: Neben des geldwerten Vorteils Ihres Autos wird ein weiterer geldwerter Vorteil für die gefahrenen Kilometer fällig.
Denn die gefahrenen Kilometer zwischen Ihrer Wohnung und Arbeitsplatz müssen Sie ebenfalls versteuern.
Der Grund dafür ist, dass diese Fahrten steuerlich als Privatsache angesehen werden.
Vollelektrische und Hybriddienstwagen werden hierbei genauso wie beim generellen geldwerten Vorteil behandelt. Für Sie halbiert oder viertelt sich die Steuerlast pro Kilometer.
Die Regelung für die Kilometerversteuerung im Detail:
- Dienstwagen mit Verbrennungsmotoren: 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Kilometer
- Hybrid-Dienstwagen: 0,015 % des Bruttolistenpreises pro Kilometer
- vollelektrische Dienstwagen: 0,0075 % des Bruttolistenpreises pro Kilometer
Aber wie funktionieren diese zwei Steuerregelungen in der Praxis und wie viel sparen Sie dabei genau im Vergleich zu einem Hybrid- oder normalen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor?
Hier sehen Sie Beispielrechnungen für die drei Dienstwagen-Typen mit jeweiligen Versteuerungen in der Übersicht:
vollelektrischer Dienstwagen | Hybrid-Dienstwagen | normaler Dienstwagen | |
---|---|---|---|
Welche Regelung gilt? | 0,25-%-Regelung | 0,5-%-Regelung | 1-%-Regelung |
Bruttolistenpreis | 40.000 € | 40.000 € | 40.000 € |
Geldwerter Vorteil pro Monat | 100 € (0,25 % des Bruttolistenpreises) | 200 € (0,5 % des Bruttolistenpreises) | 400 € (1 % des Bruttolistenpreises) |
Zusätzlicher geldwerter Vorteil pro Kilometer | 0,0075 % vom Bruttolistenpreis = 3 € pro Kilometer | 0,015 % vom Bruttolistenpreis = 6 € pro Kilometer | 0,03 % vom Bruttolistenpreis = 12 € pro Kilometer |
Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz | 10 km | 10 km | 10 km |
Zusätzlicher Geldwerter Vorteil pro Monat | 30 € pro Monat | 60 € pro Monat | 120 € pro Monat |
Geldwerter Vorteil insgesamt | 130 € pro Monat bzw. 1.560 € pro Jahr |
260 € pro Monat bzw. 3.120 € pro Jahr |
520 € pro Monat bzw. 6.240 € pro Jahr |
Bei einem vollelektrischen Dienstwagen würde sich Ihr zu versteuerndes Einkommen folglich um 1.560 € erhöhen. Das bedeutet, dass sie entsprechend mehr Steuern zahlen müssen.

4. Dienstwagenversteuerung bei Elektroautos: Zusätzliche steuerliche Vorteile!
Neben den geringeren Steuern im Vergleich zu Autos mit Verbrennermotor profitieren Sie mit einem Hybrid- oder vollelektrischen Dienstwagen steuerlich aber noch mehr.
Besonders interessant sind hierbei:
- das steuerfreie Aufladen sowie
- die Vergünstigungen beim Fahrtenbuch
Was genau sich dahinter verbirgt, erfahren Sie jetzt.
4.1 Steuerfreies Aufladen von Elektrodienstwagen
Wenn Sie einen vollelektrischen oder Hybrid-Dienstwagen haben, ist es naheliegend, dass Ihr Arbeitgeber auch eine Ladestation in der Firma bereitstellt.
Das Besondere daran: Wenn Ihr Arbeitgeber es erlaubt, an der Ladesäule in der Firma kostenlos Ihr Elektrodienstauto aufzuladen, gilt dies nicht als geldwerter Vorteil.
Unter der Voraussetzung, dass es sich um eine zusätzliche Leistung zum Arbeitslohn handelt, ist das Aufladen für Sie komplett steuerfrei.
4.2 Vergünstigungen beim Fahrtenbuch
Ein Fahrtenbuch ermöglicht Ihnen eine besonders präzise Kalkulation der Fahrtwege von Ihrer Wohnung bis zum Arbeitsplatz.
Dafür erfordert es einiges an Aufwand.
Zur Berechnung des geldwerten Vorteils müssen Fahrten zur Arbeit von Privatfahren klar abgegrenzt werden. Das müssen Sie durch die entsprechenden Belege im Fahrtenbuch nachweisen.
Mit dieser Methode investieren Sie also deutlich mehr Zeit, kommen dafür aber unter Umständen steuerlich günstiger weg.
Das liegt daran, dass Sie bei der Fahrtenbuchmethode keine Pauschalbesteuerung wie die 1-%-, 0,5-%- oder 0,25-%-Regelung nutzen. Stattdessen nutzen Sie die Abschreibung.
Eine Abschreibung ist die Erfassung einer Wertminderung. Mit dieser lässt sich Ihr geldwerter Vorteil senken, sodass Sie weniger Steuern zahlen müssen.
Während bei der Pauschalbesteuerung also dienstliche und Privatfahrten in einen Topf geschmissen werden, werden Sie mit Abschreibungen sauber getrennt.
Wenn Sie statt der pauschalen Kilometerbesteuerung lieber ein präziseres Fahrtenbuch verwenden möchten, gilt für Sie derselbe Vorteil wie bei der Pauschalbesteuerung.
- Bei Hybrid-Dienstwagen gilt die 0,5-%-Regelung, d.h. die zu versteuernde Abschreibung wird halbiert.
- Bei vollelektrischen Dienstwagen gilt die 0,25-%-Regelung, d.h. die zu versteuernde Abschreibung wird geviertelt.
Tipp: In Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber können Sie für jedes Jahr im Vorhinein festlegen, welche Methode Sie anwenden möchten.
Sie sind also nicht dauerhaft auf die Pauschalbesteuerung oder das Führen eines Fahrtenbuches festgelegt, sondern können jedes Jahr wieder neu entscheiden.
Beispielsweise dann, wenn Ihnen das Führen eines Fahrtenbuches zu zeitaufwendig wird.
5. Fazit: Nutzen Sie die steuerlichen Vergünstigungen für Ihren Elektrodienstwagen!
Die Nutzung eines dienstlichen Elektroautos ist nicht nur umweltfreundlich, sondern spart Ihnen auch bares Geld. Denn die Regierung fördert die Nutzung aktiv durch steuerliche Vergünstigungen.
Für herkömmliche Autos mit Verbrennermotor gilt die 1-%-Regelung zur Berechnung des geldwerten Vorteils.
Mit einem Hybrid-Dienstwagen gilt für Sie die 0,5-%-Regelung und der geldwerte Vorteil, den Sie pro Monat versteuern müssen, wird halbiert.
Sie fahren einen vollelektrischen Dienstwagen? Dann sparen Sie durch die 0,25-%-Regelung sogar noch mehr (bei Dienstwagen, die bis 60.000 € kosten). Denn mit dieser wird der geldwerte Vorteil sogar geviertelt.
Darüber hinaus stehen Ihnen weitere attraktive Steuervorteile bereit. Hat Ihr Arbeitgeber eine Ladestation und erlaubt er Ihnen dort das kostenlose Aufladen? Das ist für Sie steuerfrei.
Wenn Sie sich etwas Arbeit machen, ist die Fahrtenbuchmethode, gegebenenfalls sogar noch günstiger als die Pauschalversteuerung nach Kilometern.
Welche Methode Sie auch wählen, eines ist klar: Steuerlich sind Elektroautos gegenüber Verbrennern auf jeden Fall im Vorteil!
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