Allgemeine Geschäftsbedingungen THG-Quotenvermarktung durch die eQuota GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen THG-Quotenvermarktung durch die eQuota GmbH

Stand: 01.06.2022

Präambel

Die eQuota GmbH, Harzer Str. 39, 12059 Berlin bietet unter dem Namen emobia (nachfolgend: „emobia“) einen Service zur Vermarktung der anrechenbaren Treibhausgasminderung durch elektrischen Strom, der in Elektrofahrzeugen genutzt wird (nachfolgend: „THG-Quoten-Vermarktung“), an. Rechtliche Grundlage hierfür sind die §§ 37a ff. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Vorgaben aus der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV). emobia sammelt die anrechenbare Einsparung an Treibhausgasemissionen (nachfolgend: „THG-Quote“) von den Haltern von Elektrofahrzeugen (nachfolgend: „Kunden“) und vermarktet die THG-Quote gebündelt an Quotenverpflichtete i.S.v. §§ 37a ff. BImSchG.

Um an der THG-Quoten-Vermarktung durch emobia teilzunehmen, schließt der Kunde auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) einen Vertrag mit emobia. Der Vertrag wird über die digitale Plattform (Homepage) emobia.de (nachfolgend: „Plattform“) von emobia abgeschlossen, auf der sich der Kunde registriert (nachfolgend: „Registrierung“).

Mit Vertragsschluss bestimmt der Kunde emobia gemäß §§ 5 Abs. 1 S. 2 Alt. 2, 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV als Dritten i.S.v. § 37a Abs. 6 BImSchG für die Vermarktung der THG-Quote. Der Kunde kann auf der Basis des Vertrages eines oder mehrere seiner Elektrofahrzeuge zur Teilnahme an der THG-Quoten-Vermarktung über die Plattform aktivieren (nachfolgend: „Aktivierung“). emobia wird den Kunden laufend über die durch Vermarktung der THG-Quote jeweils erzielbaren Erlöse informieren. Durch die Aktivierung tritt der Kunde sein Recht zur Vermarktung der THG-Quote seines/r Elektrofahrzeugs/e an emobia ab. Im Gegenzug dazu erhält der Kunde nach den nachfolgend definierten Bedingungen eine Vergütung von emobia ausbezahlt.

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen emobia und dem Kunden und betreffen den Vertragsschluss zwischen den Parteien, die Aktivierung von Elektrofahrzeugen für die THG-Quoten-Vermarktung, die Abtretung der THG-Quote sowie die Vermarktung der THG-Quote durch emobia und die Vergütung für den Kunden.

2. Vertragsschluss durch Registrierung

2.1. Der Vertrag zwischen emobia und dem Kunden wird elektronisch abgeschlossen. emobia stellt auf ihrer Website unter emobia.de ein Online-Formular zur Verfügung, in das der Kunde seine persönlichen Daten eingeben kann. Das Online-Formular kann nur abgesendet werden, wenn der Kunde durch Anklicken der Schaltfläche „Ich akzeptiere diese AGB“ diese AGB zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Durch Absenden des Online-Formulars gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages auf Basis dieser AGB ab. emobia schickt dem Kunden eine Vertragsbestätigung in Textform und nimmt damit das Angebot auf Abschluss des Vertrages an. Es wird klargestellt, dass durch den Abschluss des Vertrages noch keine Elektrofahrzeuge aktiviert werden und keine THG-Quote an emobia übertragen wird.

2.2. emobia schließt den Vertrag mit folgenden Kundengruppen ab:

(a) Natürliche Personen (nachfolgend: „Privatkunden“), die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

(b) Juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften (nachfolgend: „Firmenkunden“) mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU. Bei Abschluss des Vertrages versichert die für den Firmenkunden handelnde natürliche Person, über ausreichende Vertretungsmacht zu verfügen, um den Vertrag für den Firmenkunden abzuschließen.

2.3. Kommt ein Vertrag mit einem Firmenkunden zustande, werden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Firmenkunden nicht Vertragsinhalt, auch wenn emobia diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

2.4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages mit emobia. emobia ist insbesondere berechtigt, ein Angebot des Kunden ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder nicht anzunehmen.

3. Benutzerkonto

3.1. Der Kunde wählt beim Ausfüllen des Online-Formulars (Ziff. 2.1.) einen Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und ein Passwort. Mit erfolgreichem Vertragsschluss wird auf der Plattform ein Benutzerkonto für den Kunden angelegt.

3.2. Der Kunde kann sich nach Vertragsschluss durch die Eingabe des von ihm festgelegten Benutzernamens und Passwort auf der Plattform (Website und App) in sein Benutzerkonto einloggen.

3.3. Der Kunde kann über das Benutzerkonto Fahrzeugscheine hochladen (Ziff. 5.2.(d), Elektrofahrzeuge aktivieren (Ziff. 5.) und die Aktivierung von Elektrofahrzeugen verlängern oder beenden (Ziff. 6.).

4. Bestimmung als Dritten i.S.v. § 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV

Durch den Abschluss des Vertrages nach Maßgabe der Ziff. 2. bestimmt der Kunde emobia gemäß §§ 5 Abs. 1 S. 2 Alt. 2, 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV als Dritten i.S.v. § 37a Abs. 6 BImSchG. Diese Bestimmung bezieht sich auf alle Elektrofahrzeuge, die der Kunde gem. Ziff. 5. aktiviert.

5. Aktivierung Elektrofahrzeuge; Aktivierungszeitraum

5.1. Mit der Abgabe eines Angebotes auf Vertragsschluss (Ziff. 2.1.) kann der Kunde beliebig viele Elektrofahrzeuge bei emobia für die THG-Quoten-Vermarktung aktivieren. Die Aktivierung erfolgt immer für das volle Kalenderjahr der Aktivierung (nachfolgend: „Aktivierungszeitraum“).

5.2. Elektrofahrzeuge können nur aktiviert werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

(a) das Elektrofahrzeug ist im Fahrzeugschein bei der Kraftstoffart bzw. Energiequelle als „reines Elektrofahrzeug“ (Code: 0004) ausgewiesen;

(b) der Kunde ist auf dem Fahrzeugschein als Halter des Elektrofahrzeugs eingetragen;

(c) der Kunde ist Betreiber (§ 2 Nr. 8 Ladesäulenverordnung) eines nicht öffentlichen Ladepunktes.

(d) der Kunde hat ein Foto/Scan der Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I i.S.v. § 11 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend „Fahrzeugschein“) auf der Plattform hochgeladen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Foto/Scan des Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite) vollständig und gut lesbar ist.

5.3. Der Kunde aktiviert das Elektrofahrzeug auf der Plattform. Sofern der Fahrzeugschein bereits vor der Aktivierung des Elektrofahrzeugs hochgeladen wurde, wird die Aktivierung abgeschlossen, indem der Kunde bestätigt, dass der bereits hochgeladene Fahrzeugschein aktuell ist.

5.4. emobia bestätigt die Aktivierung des Elektrofahrzeugs gegenüber dem Kunden. emobia ist berechtigt, die Aktivierung abzulehnen oder zu beenden, sofern die Voraussetzungen i.S.v. Ziff. 5.2. nicht erfüllt sind oder nachträglich entfallen.

5.5. emobia ist berechtigt, vom Kunden weitere Nachweise bezüglich aktivierter Elektrofahrzeuge zu fordern, sofern diese zur Vermarktung der THG-Quote erforderlich sind.

5.6. emobia ist berechtigt, einen Kunden, der nach Maßgabe der Ziff. 5.2.(d) bereits einen Fahrzeugschein hochgeladen hat, das betreffende Elektrofahrzeug jedoch noch nicht aktiviert hat (Ziff. 5.3.), beliebig oft in Textform (z.B. per E-Mail oder Push-Benachrichtigung) an die fehlende Aktivierung zu erinnern.

6. Abtretung THG-Quote; Exklusivität

6.1. Durch die Aktivierung eines Elektrofahrzeugs nach Maßgabe der Ziff. 5. tritt der Kunde das Recht zur Vermarktung der THG-Quote für das Elektrofahrzeug an emobia ab. Sofern der Kunde lediglich den Fahrzeugschein hochgeladen hat (Ziff. 5.2.(d)) und das Fahrzeug noch nicht aktiviert hat, wird noch keine THG-Quote abgetreten. Die Abtretung bezieht sich jeweils auf den in Ziff. 5.1. geregelten Aktivierungszeitraum.

6.2. Der Kunde stellt sicher, dass das Recht zur Vermarktung der THG-Quote des Elektrofahrzeugs bezogen auf den Aktivierungszeitraum (Ziff. 5.1.) noch nicht an einen Dritten übertragen oder die THG-Quote durch den Kunden selbst an einen Quotenverpflichteten vermarktet wurde.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, die THG-Quote eines aktivierten Elektrofahrzeugs im Aktivierungszeitraum weder selbst anderweitig an Quotenverpflichtete zu vermarkten noch das Recht zur Vermarktung der THG-Quote für den Aktivierungszeitraum an einen Dritten abzutreten.

6.4. Mit der Aktivierung des Elektrofahrzeugs (Ziff. 5.) erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass emobia die THG-Quote des Elektrofahrzeugs für den Aktivierungszeitraum beim Umweltbundesamt anmeldet und zu diesem Zweck eine Kopie des Fahrzeugscheins zusammen mit den Daten des Kunden gegenüber dem Umweltbundesamt vorlegt.

7. Verlängerung der Aktivierung; Beendigung; Neuaktivierung

7.1. Der Kunde kann die Aktivierung (Ziff. 5.1.) eines Elektrofahrzeugs während dem laufenden Aktivierungszeitraum für das darauffolgende Kalenderjahr verlängern (nachfolgend: „Verlängerung“). Der Aktivierungszeitraum (Ziff. 5.1.) verlängert sich um ein Kalenderjahr. Die Verlängerung kann beliebig oft vorgenommen werden.

7.2. Die Verlängerung der Aktivierung wird wirksam, wenn der Kunde

(a) emobia erneut ein Foto/Scan der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins des Elektrofahrzeugs zur Verfügung stellt oder

(b) bestätigt, dass der bereits zur Verfügung gestellte Fahrzeugschein nach wie vor aktuell ist.

7.3. Die Vorgaben für die Aktivierung des Elektrofahrzeugs (Ziff. 5.) gelten entsprechend für die Verlängerung. Eine Verlängerung ist insbesondere nur dann möglich, sofern die in Ziff. 5.2.(a) bis 5.2.(c) geregelten Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

7.4. Durch die Verlängerung tritt der Kunde das Recht zur Vermarktung der THG-Quote für den verlängerten Aktivierungszeitraum an emobia ab. Ziff. 6. gilt entsprechend.

7.5. emobia wird den Kunden rechtzeitig vor Ablauf des Aktivierungszeitraums (Ziff. 5.1.) auf die Möglichkeit der Verlängerung in Textform hinweisen.

7.6. Sofern der Kunde die Aktivierung eines Elektrofahrzeugs nicht verlängert, wird die Aktivierung des Elektrofahrzeuges automatisch mit Ablauf des jeweiligen Aktivierungszeitraums (Ziff. 5.1.) beendet. Eine Beendigung der Aktivierung durch den Kunden ist nicht erforderlich. Der Kunde ist berechtigt, ein Fahrzeug, dessen Aktivierung beendet wurde, nach Maßgabe der Ziff. 5. erneut zu aktivieren.

8. Anmeldung beim Umweltbundesamt; Vermarktung der THG-Quote

8.1. emobia wird die THG-Quote aktivierter Elektrofahrzeuge unter Einhaltung der hierfür geltenden Frist (§ 8 Abs. 1 38. BImSchV) beim Umweltbundesamt anmelden.

8.2. emobia ist berechtigt, die THG-Quote aktivierter Elektrofahrzeuge ohne vorherige weitere Abstimmung in eigenem Ermessen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Quotenverpflichtete zu vermarkten.

9. Vergütung; Abrechnung

9.1. Nachdem das Umweltbundesamt eine Bescheinigung über die THG-Quote eines aktivierten Elektrofahrzeugs ausgestellt hat (§ 8 Abs. 2 38. BImSchV), erlangt der Kunde gegen emobia Anspruch auf die pauschale Vergütung pro Kalenderjahr und aktiviertem Elektrofahrzeug.

9.2. Die Höhe der Vergütung wird dem Kunden auf der Plattform von emobia angezeigt. Maßgeblich ist jeweils die im Zeitpunkt der Aktivierung des Elektrofahrzeugs (Ziff. 5.3.) bzw. der Verlängerung der Aktivierung (Ziff. 7.1.) angezeigte Höhe der Vergütung. emobia kann die Höhe der Vergütung jederzeit aktualisieren. Daher kann die Höhe der Vergütung für jedes aktivierte Elektrofahrzeug bzw. jede Verlängerung der Aktivierung unterschiedlich ausfallen.

9.3. emobia wird die Vergütung innerhalb von vier Wochen nach erfolgreicher Bescheinigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt auf das vom Kunden bei Vertragsschluss angegebene Bankkonto auszahlen. Zusätzlich zur Vergütung zahlt die emobia Umsatzsteuer in der jeweils geregelten gesetzlichen Höhe, sofern sie anfällt.

9.4. Sofern der Kunde den Vertrag über eine Empfehlung (Ziff. 10.) abgeschlossen hat, hat er zusätzlich zur Vergütung einen Anspruch auf Auszahlung eines Empfehlungsbonus für ein aktiviertes Elektrofahrzeug, für das das Umweltbundesamt eine Bescheinigung über die THG-Quote ausgestellt hat (§ 8 Abs. 2 38. BImSchV). Die Höhe des Empfehlungsbonus wird dem Kunden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Ziff. 2.) angezeigt. Der Anspruch auf Empfehlungsbonus entsteht nur für ein Elektrofahrzeug, das in dem Kalenderjahr aktiviert wird, in dem der Empfehlungslink generiert wurde. Dieser Zeitraum wird dem Kunden bei Vertragsschluss angezeigt. Der Empfehlungsbonus wird zusammen mit der Vergütung nach Maßgabe der Ziff. 9.3. ausgezahlt.

9.5. emobia ist berechtigt, für einzelne Kalenderjahre im eigenen Ermessen zusätzlich zur Vergütung einen Bonus für aktivierte Elektrofahrzeuge auszuzahlen. emobia ist nicht verpflichtet den Bonus auszuzahlen. Die Höhe des Bonus ist variabel. Der Bonus wird zusammen mit der Vergütung nach Maßgabe der Ziff. 9.3. ausgezahlt.

10. Empfehlungslink

10.1. Kunden können weitere Halter von Elektrofahrzeugen für den Abschluss eines Vertrages mit emobia auf Basis dieser AGB werben (nachfolgend: „Empfehlung“). Dazu können die Kunden einen Empfehlungscode oder Empfehlungslink generieren und beliebig oft an Dritte teilen.

10.2. Sofern ein Dritter über die Empfehlung des Kunden einen Vertrag mit emobia auf Basis dieser AGB abschließt, ein Elektrofahrzeug aktiviert (Ziff. 5.) und das Umweltbundesamt eine Bescheinigung über das von dem Dritten aktivierte Elektrofahrzeug ausgestellt hat (§ 8 Abs. 2 38. BImSchV) (nachfolgend: „erfolgreiche Empfehlung“), erhält der Kunde einen Anspruch auf Zahlung einer Empfehlungsprämie. Die Höhe der Empfehlungsprämie ergibt sich aus der Anzeige auf der Plattform im Zeitpunkt der Erstellung des Empfehlungslinks.

10.3. emobia wird die Empfehlungsprämie innerhalb von vier Wochen nach erfolgreicher Empfehlung (Ziff. 10.2.) auf das bei Vertragsschluss des Kunden angegebene Bankkonto auszahlen.

11. Pflichten des Kunden

11.1. Der Kunde stellt sicher, dass er bei Vertragsschluss (Ziff. 2.), bei der Aktivierung eines Elektrofahrzeugs (Ziff. 5.) und bei der Verlängerung der Aktivierung (Ziff. 7.) vollständige und inhaltlich richtige Angaben macht.

11.2. Der Kunde teilt emobia etwaige Änderungen seiner persönlichen Daten (insbesondere der Kontodaten) unverzüglich mit.

11.3. Falls die Voraussetzungen i.S.v. Ziff. 5.2. entfallen, teilt der Kunde dies emobia unverzüglich unaufgefordert mit.12. Laufzeit; Kündigung

12. Laufzeit; Kündigung

12.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen in Textform ordentlich kündigen.

12.2. Wird der Vertrag durch ordentliche Kündigung beendet (Ziff. 12.1.), gelten die vertraglichen Regelungen insoweit und solange fort, wie diese für die Abwicklung bereits aktivierter Elektrofahrzeuge (Ziff. 5.) erforderlich sind. Insbesondere wird emobia auch nach Wirksamwerden der ordentlichen Kündigung die THG-Quote bereits aktivierter Elektrofahrzeuge nach Maßgabe der Ziff. 8.1. beim Umweltbundesamt anmelden und dem Kunden eine etwaige Vergütung nach Maßgabe der Ziff. 9. auszahlen. Der Kunde kann nach der Kündigung jedoch insbesondere keine weiteren Elektrofahrzeuge mehr aktivieren oder bestehende Aktivierungen verlängern.

12.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für emobia liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die THG-Quote für den Aktivierungszeitraum i.S.v. Ziff. 5.1. bereits an einen Quotenverpflichteten vermarktet hat oder das Recht zur Vermarktung bereits an einen Dritten abgetreten hat. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung gilt Folgendes:

(a) Soweit emobia die THG-Quote aktivierter Elektrofahrzeuge noch nicht zum Umweltbundesamt gemeldet hat, tritt emobia das Recht zur Vermarktung der THG-Quote wieder an den Kunden zurück ab.

(b) Soweit emobia die THG-Quote aktivierter Elektrofahrzeuge bereits zum Umweltbundesamt gemeldet hat, leistet emobia an den Kunden Wertersatz für die THG-Quote in Höhe der pauschalen Vergütung, die dem Kunden gem. Ziff. 9.2. zustehen würde.

12.4. Mit Ende des Vertrages ist emobia berechtigt, sämtliche Daten, die der Kunde an emobia übermittelt hat, zu löschen. emobia ist zur Löschung verpflichtet, sofern diese Daten nicht weiterhin für Abrechnungs- oder Nachweiszwecke gespeichert werden müssen. Es besteht insbesondere eine dreijährige Aufbewahrungspflicht für den Fahrzeugschein des Kunden nach § 7 Abs. 2 S. 4 38. BImSchV.

13. Haftungsbegrenzung

13.1. Unabhängig vom Rechtsgrund, haftet emobia für Schäden nur in den nachfolgenden Grenzen:

(a) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von emobia, ihres gesetzlichen Vertreters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen unbegrenzt;

(b) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch emobia, ihres gesetzlichen Vertreters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die die andere Partei vertrauen darf.

13.2. Darüber hinaus ist eine Haftung von emobia, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen.

13.3. Die Haftungsbegrenzungen nach den Ziff. 13.1. und 13.2. gelten nicht für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit.

14. Informationspflichten (Privatkunden)

14.1. Im Rahmen der Verordnung über Online – Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht dem Privatkunden unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.

14.2. emobia ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15. Datenschutz

15.1. emobia wird die Daten des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen.

15.2. Ohne Einwilligung des Kunden wird emobia die Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.

15.3. Zu den Einzelheiten über Umfang und Verwendung von Daten und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die jederzeit unter https://emobia.de/datenschutz/ über den Reiter „Datenschutzerklärung“ abrufbar ist.

16. Abschließende Vereinbarungen

16.1. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Änderungen oder Ergänzungen durch individuelle Vereinbarung bedürfen nicht der Schriftform.

16.2. Sollte eine Bestimmung dieser ABG unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden versuchen, eine unwirksame Bestimmung durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam ist. Dasselbe gilt für Lücken des Vertrages.

16.3. emobia ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aus diesem Vertrag zu beauftragen.

17. Widerruf

Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der eQuota GmbH, Harzer Str. 39, 12059 Berlin, + 49 (0) 30 16636965, [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich    (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An eQuota GmbH, Harzer Str. 39, 12059 Berlin, + 49 (0) 30 16636965, [email protected]:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.